Stufenverzug Stufenwange

Stufenvorderkante

Stufenvorderkante, Stufenkante, Trittkante, fälschlich auch Treppenkante

Als Stufenvorderkante bezeichnet man die Vorderkante der Trittstufen- Ebene. Die Stufenvorderkante ist nach ÖNORM B 5371 die „Schnittlinie der Trittfläche und der anschließenden Stoßfläche der Stufe“. Für die Stufenvorderkante haben die Normen einige Sicherheitsregeln festgehalten:

  • Die DIN 18065 sagt in Punkt 7.11, dass z. B. Stufenkantenzusätze auf den Trittflächen höchstens 2 mm vorstehen dürfen, und bei stark gerundeten Stufenkanten (die gemäß Bild A.4 nicht von vornherein ausgeschlossen werden) ab 8 mm Radius die Profiltiefe nicht dem Auftritt zugerechnet werden darf. Für die Größe der Kantenrundungen gibt es in der DIN keine Einschränkungen, es empfiehlt sich jedoch, aufgrund der allgemeinen Sicherheitsregel, diese nicht zu groß zu wählen.
  • Die ÖNORM B 5371 hat zur Größe von Stufenkanten und Stufenrundungen genaue Regeln festgelegt, und erlaubt Abschrägungen (Fasen) nur bis zu einer Kantenbreite bis zu 1 cm auf der Trittfläche gemessen, und Rundungen nur mit einem Radius bis höchstens 1,5 cm. Für Holzstufen gelten als ideale Rundungsradien 4 bis 8 mm. Die Ausstattung einer Holzstufe mit einem farblich unterscheidbaren Massiv- Anleimer verbessert übrigens die Sichtbarkeit der Stufenvorderkante erheblich.

Weiteres siehe auch Stufengleitschutzprofile.