Edelstahltreppen Einbaumtreppe, Einbaumleiter

EG-Konformitätserklärung

EG-Konformitätserklärung

Die Konformitätserklärung ist eine Herstellererklärung für die Übereinstimmung mit den EG-Produktrichtlinien. Als Konformitätserklärung gilt die Bestätigung eines Herstellers, dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Bauprodukt den maßgeblichen harmonisierten Normen und den Bestimmungen der europäischen Bauproduktenrichtlinie entspricht. Nachdem bei Treppen gemäß der Leitlinie für vorgefertigte Treppenbausätze auch Kriterien geprüft werden, die außerhalb des Regelungsbereiches der harmonisierten Normen liegen, wie z. B. Dauerhaftigkeit einer Treppe, sowie deren Eigenschwingung, herrscht inzwischen ein Konsens, dass moderne Treppen nicht mehr im Rahmen einer Eigenerklärung eines Herstellers in Verkehr gebracht werden dürfen, sondern aufgrund einer europäischen technischen Zulassung.